Diskussion und Presseberichte über Windenergiegebiete im RHK

Das Thema Windenergiegebiete im Rhein-Hunsrück-Kreis, insbesondere im Bereich des Soonwalds, hat in der letzten Zeit zu vielen Diskussionen geführt. Dabei ist uns wichtig zu betonen, dass auch Bündnis 90/Die Grünen Rhein-Hunsrück weitere, großflächige Windenergiegebiete im gesamten Rhein-Hunsrück-Kreis ablehnt. Die Energiewende im Rhein-Hunsrück-Kreis (RHK) ist ein Erfolgsmodell und die kommunalen Haushalte sowie die Bürgerinnen und Bürger haben stark durch die regionale Wertschöpfung vor Ort profitiert. Jedoch würde das bisher Erreichte und die Akzeptanz der Energiewende im RHK gefährdet werden, sollte die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald (PG-MW) den Schwerpunkt der Windenergiegebiete im RHK ausweisen und nicht in anderen Kommunen, bei denen der Nachholbedarf größer erscheint.

Da insbesondere die Fortschreibung des Landeswindenergiegebietegesetzes (LWindGG) sehr emotional und teilweise unsachlich diskutiert wird, ist es uns ein großes Anliegen, die Diskussionen zu versachlichen.

Basis der aktuellen Ausweisung von Windenergiegebieten ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Dieses Bundesgesetz wurde unter der Bundesampel auf den Weg gebracht, da die Ausbauzahlen der Windenergie nicht dem Zielpfad entsprachen. Dies liegt unter anderem daran, dass manche Bundesländer, aber auch Kommunen in Rheinland-Pfalz (RLP), der Windenergie nicht genügend Fläche zur Verfügung gestellt haben. RLP muss demnach bis Ende 2027 1,4 % und bis Ende 2032 2,2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen ausweisen.

Zur Umsetzung der Flächenziele sind die Länder zuständig. Rheinland-Pfalz hat sich, wie der überwiegende Teil der Bundesländer, dazu entschieden, die Flächenziele auf die Planungsregionen herunterzubrechen, weil diese als kommunales Gremium für die Regionalpläne verantwortlich sind. Zuständig für das LWindGG ist das SPD-geführte Innenministerium RLP.

Um nun die Flächenziele zu erreichen, hat die Landesregierung in einem ersten Schritt Anfang 2024 den Planungsgemeinschaften pauschal 1,4 % Flächenausweisung bis Ende 2027 zugeteilt, um das erste Flächenziel zu erreichen. Bemerkenswert: Die CDU hat beim Beschluss des LWindGG einen Änderungsantrag gestellt, um die Flächenziele von 2,2 % für alle Planungsgemeinschaften pauschal festzulegen und die Zielerreichung auf Ende 2026 vorzuziehen. Wir können alle erleichtert sein, dass dieser Antrag mit Weitsicht vom Landtag abgelehnt wurde. https://cdu-fraktion-rlp.de/pressemitteilung/cdu-landtagsfraktion-fuer-mehr-tempo-beim-windkraftausbau

In einem zweiten Schritt, welcher nun zu den aktuellen Diskussionen sorgt, sollte den Planungsgemeinschaften auf Basis einer durch das Innenministerium RLP zu erstellenden Windenergiepotentialanalyse konkrete Flächenziele anhand der räumlichen Gegebenheiten zugesprochen werden. Dabei hat die PG MW mit 1,83 % den geringsten Flächenwert von allen Planungsgemeinschaften zu erfüllen. Nach Aussagen der PG MW und weiteren Lokalpolitikern ist die PG MW praktisch dazu gezwungen, 90 % des von der Potentialanalyse ermittelten regionalen Windenergiepotentials auszuweisen, um den Flächenbeitragswert zu erfüllen. Die PG MW hat es sich hier einfach gemacht und den Schwerpunkt der neuen Windenergiegebiete pauschal in den Hunsrück gelegt. Dabei hat das Innenministerium RLP mehrfach betont, dass die Kriterien der Potentialanalyse nicht eins zu eins übernommen und erfüllt werden müssen. Es ist Aufgabe der Planungsgemeinschaft im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu schauen, ob und welche Restriktionen vor Ort vorliegen und wie diese zu gewichten sind. Dabei muss die PG MW einen interregionalen Ausgleich schaffen und kommunale Besonderheiten berücksichtigen, z.B. dass im RHK bereits ca. 300 Windenergieanlagen stehen und ein Moratorium existiert. Dass die PG MW sich immer auf besagte Potentialanalyse des MdI bezieht, entbehrt jedweder Grundlage. Unseres Erachtens fehlt es hier am politischen Willen zu einer fairen Aufteilung.

Daher hatte die Grüne Kreistagsfraktion den Antrag gestellt, die aktuelle Resolution zumindest auch an die PG MW zu richten. Die Begründung, man wolle die gute Zusammenarbeit mit der PG MW nicht gefährden und daher die Resolution nicht an diese adressieren, ist daher leichtfertig und kurzsichtig gewesen vor dem Hintergrund, dass die PG MW, trotz Anerkennung des Moratoriums, gesagt hat, Flächen im RHK ausweisen zu müssen. Hier auf persönliche Befindlichkeiten Rücksicht zu nehmen ist mit Blick auf den Ernst der Lage ungebührend.

Dabei geht es um den ganzen Rhein-Hunsrück-Kreis, nicht nur um Flächen um den Soonwald und südlich der B50. Selbst, wenn die Flächen um den Soonwald geschützt werden, was wir befürworten, ist die grundlegende Problematik nicht adressiert. Mittlerweile ist die Fortschreibung des LWindGG beschlossen. Es ist also genau das eingetreten, was wir vorausgesagt haben: die aktuelle Resolution läuft ins Leere und es ist zu befürchten, dass die PG MW ohne Not Flächen im RHK ausweist.

Dass sich zusätzlich VG-Bürgermeister Michael Boos aus Anführer einer Anit-Windkraft-Protestbewegung aufstellt, welche an unserem Neujahrsempfang Klimaschutzministerin Katrin Eder „entsprechend empfangen“ will, ist dabei höchst bedenklich. Einerseits, weil unsere Neujahrsempfänge die letzten beiden Jahre von teils aggressiven Bauernprotesten begleitet waren, wodurch Polizeischutz nötig wurde. Anderseits sollte Herr Boos als SPD-Bürgermeister seinen unangebrachten Verdruss über das LWindGG an seine eigene Partei adressieren. Denn das LWindGG ist ein Gesetz aus der Feder des SPD-geführten Innenministeriums. Als Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen heißen wir jeden Gast auf unserem Neujahrsempfang herzlich willkommen und freuen uns auf eine friedliche Atmosphäre mit vielen guten Gesprächen.